Update 2026: Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht - Rechtsänderungen, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen
Tag 1: 14:00 bis 19:45 Uhr
Tag 2: 09:00 bis 14:45 Uhr
Möchten Sie Ihr Wissen im Internationalen Steuerrecht auf den neuesten Stand bringen und dabei von spannenden Entwicklungen profitieren? Oder sind Sie bereits eine Expertin/ein Experte im Bereich Internationales Steuerrecht und suchen nach einer passenden Fortbildung?
Unser Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit grundlegenden Kenntnissen.
Wir bieten Ihnen eine interaktive Veranstaltung mit inspirierenden Vorträgen, Diskussionen und praxisnahen Fallstudien, um Ihnen die aktuellen Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht näherzubringen. Unsere hochqualifizierten Referenten greifen die neuesten Urteile der Finanzgerichte, des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie frische Leitlinien der Finanzbehörden auf und analysieren ihre Auswirkungen auf die Beratungspraxis. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die Entwicklungen im nationalen und europäischen Steuerrecht sowie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), um Ihnen ein umfassendes Bild zu vermitteln.
SCHWERPUNKTE
- DER PRAKTISCHE EINSTIEGSFALL
- Wegzugsbesteuerung – abstrakter oder konkreter Gefährdungstatbestand, EuGH-Vorlage
- Transaktions-/Gestaltungsberatung - Inbound
- GESETZESÄNDERUNGEN
- Begleitmaßnahmen zum MinStAnpG
- StAbwG – aktuelle Verordnung
- StÄndG 2025
- AKTUELLE ENTWICKLUNGEN AUF ABKOMMENSEBENE
- Aktueller Stand und wichtige Änderungen
- Neue konsolidierte DBA
- Neues zu Niederlande und Schweiz
- Neue synthetisierte DBA
- Neues zu Japan und Tschechien
- AKTUELLE RECHTSPRECHUNG UND VERWALTUNGSANWEISUNGEN
- Wichtiges zu § 50d Abs. 3 EStG
- Wichtige EuGH-, BFH und FG-Rechtsprechung mit Analyse für die Beratungspraxis
- EuGH zur QuSt in Verlustsituationen
- Fallstricke bei der Betriebsstätte als Arbeitgeber
- Remittance Basis und § 2 AStG
Dieses Seminar ist für Fachberater für Internationales Steuerrecht als Pflichtfortbildung nach § 9 Fachberaterordnung geeignet - 10 Zeitstunden.