29.10.2020 | Nürnberg

Besteuerung ausländischer Betriebsstätten

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Spezialseminar

Neu: Inklusive Betriebsstättengewinnaufteilung

Bei der Beratung mittelständischer Mandanten stellen sich grundsätzliche Fragen immer wieder: Wie und in welchem Umfang wird der Mandant im Ausland tätig? Liegt bereits eine Betriebsstätte vor, etwa bei einer kurzfristigen Montage im Ausland oder bei der Erbringung von Dienstleistungen? Wie sind die Ergebnisse aus einer Auslandstätigkeit zu ermitteln und welche Aufzeichnungspflichten ergeben sich? Welchem Staat steht in welcher Höhe aus der Auslandsbetriebsstätte ein Besteuerungsrecht zu?

Durch die aktuellen Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere durch die OECD, haben sich in der letzten Zeit gravierende Veränderungen ergeben. Auch unter rein nationalem Blickwinkel stellen sich Fragen, etwa im Hinblick auf eine steuerliche Berücksichtigung (endgültiger) ausländischer Betriebs­stätten­verluste in Deutschland.

Schwerpunkte

Einführung
  • Strukturierungsalternativen bei grenzüberschreitenden Investitionen
  • Ungewolltes Entstehen von Betriebsstätten
  • Asymmetrien bei der Betriebsstättenbehandlung

Betriebsstätten­definitionen („Betriebsstätte dem Grunde nach“)
  • Betriebsstätte und ständiger Vertreter nach AO
  • Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA (u. a. Feste Einrichtung, Bau- und Montagebetriebsstätte, Vertreterbetriebsstätte, Dienstleistungs­betriebsstätte und andere Sondertatbestände nach dem OECD- und UN-Musterabkommen, Abgrenzung zwischen den Betriebsstättentatbeständen)
  • Lösung von Qualifikationskonflikten

Besteuerungssystematik
  • Gewinnfall (Gewerbesteuer, Abkommensrechtliche Aktivitätsvorbehalte, § 20 Abs. 2 AStG, Dreieckssachverhalte, Unterbetriebsstätte)
  • Verlustfall (Gewerbesteuer, Anrechnungs-DBA, Freistellungs-DBA)

Gewinnermitteilung und Einkünftezurechnung („Betriebsstätte der Höhe nach“)
  • Abgrenzung von Gewinnermittlung und Einkünftezurechnung (Betriebsstättenbuchführung und -gewinnermittlung, Einkünftekorrekturregeln, Entstrickung, Währungsumrechnung und Zuordnung von Währungsergebnissen)
  • Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion (Bisherige OECD-Auffassung, AOA und OECD-MA-Update 2010, Umsetzung des AOA im AStG und in der BsGaV)
  • Überblick über die neuen Verwaltungsgrundsätze Betriebsstätten­gewinnaufteilung (Entwurf vom 18. März 2016)
  • Überblick über das neue OECD Diskussionspapier vom 4. Juni 2016 zum AOA
  • Anwendung auf Einzelbereiche (Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Betriebsstättendotation) und spezielle Betriebsstättenarten (Montagebetriebsstätten, Vertreterbetriebsstätten)

Lohnsteuer; Umsatzsteuer; Ausgewählte Länder

Dieses Seminar ist für Fachberater für Internationales Steuerrecht als Pflichtfortbildung nach § 9 Fachberaterordnung geeignet - 6,5 Zeitstunden.

Seminardetail

Termin 29.10.2020
09:00 - 17:00 Uhr


Seminarort Novotel Nürnberg Centre Ville
Bahnhofstr. 12
90402 Nürnberg
115,00 € Preis für ÜF / EZ


Referenten Prof. Dr. Christian Schmidt
Dipl.-Kffr. Susann van der Ham


Teilnehmergebühr 400,00 € pro Person
*reduziert für Neubestellte


Ansprechpartner

Simone Aulich Telefon: +49 30 240087-27


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Seminare und Kongresse Tel.: +49 30 240087-0
Fax.: +49 30 240087-99