Erbschaftsteuer International
Spezialseminar
Welche Konsequenzen internationale Erbschaftsteuerfälle für Mandanten haben, wird in diesem Seminar ausführlich und praxisnah erklärt. Untersucht werden zunächst zivilrechtlich das Internationale Erbrecht und dabei auch die Vereinheitlichung nach der EU-Erbrechtsverordnung.
Weiterhin werden das Internationale Erbschaftsteuerrecht Deutschlands dargestellt, Entwicklungen im Ausland und DBA-Recht erläutert und einige Sonderthemen wie unter anderem ausländische Familienstiftungen behandelt.
Schwerpunkte Zivilrecht/Internationales Privatrecht
- Grundzüge des internationalen Erbrechts (Internationales Privatrecht)
- Vereinheitlichung nach dem EU-Kommissionsentwurf für Sterbefälle ab 17.08.2015
- Ausgewählte Besonderheiten in ausländischen Erbrechten
- Systemüberblick
- Gestaltungen bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland
- Zugewinnausgleichsforderung (§ 5 ErbStG) bei internationalen Erbfällen
- Begünstigungen nach §§ 13a, b ErbStG bei grenzüberschreitenden Fällen
- Anrechnung ausländischer Steuer (§ 21 ErbStG) (Aktuelle Rechtsprechung, verbleibende Problemfälle)
- OECD-MA-ErbSt/EU: Entwicklung
- Deutsch-Schweizer Verhältnis (DBA Schweiz/Deutschland: Überdachende Besteuerungsrechte)
- Deutsch-französischer Erbfall (Erbschaftsteuererhöhung(en) seit 2011, DBA Frankreich/Deutschland)
- US-Fälle (US-Nachlasssteuer ab 2013, DBA Deutschland/USA: Besonderheiten bei deutsch-amerikanischen Ehen und beschränkter Steuerpflicht in den USA, US-Einkommensteuer: „Step-up“ im Todesfall)
- Unbeschränkte Steuerpflicht im anglo-amerikanischen Rechtskreis
- Qualifikation von Auslandsrecht im ErbStG
- ausländische Familienstiftungen im ErBStG
- Aktuelles zu Trusts
Dieses Seminar ist für Fachberater für Internationales Steuerrecht als Pflichtfortbildung nach § 9 Fachberaterordnung geeignet - 6,5 Zeitstunden.