Live-Webinar - Besteuerung ausländischer Betriebsstätten
Neu: Inklusive Betriebsstättengewinnaufteilung
Die Beratung mittelständischer Unternehmen wird zunehmend international. Bei grenzüberschreitenden Unternehmensaktivitäten kommt der Definition der Betriebsstätte eine zentrale Bedeutung zu: Wie und in welchem Umfang wird der Mandant im Ausland tätig? Liegt bereits bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Entsendung von Mitarbeitern eine Betriebsstätte vor? Wie sind die Ergebnisse aus einer Auslandstätigkeit zu ermitteln und welche Aufzeichnungspflichten ergeben sich? Welchem Staat steht in welcher Höhe aus der Auslandsbetriebsstätte ein Besteuerungsrecht zu?
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere durch die OECD, werden diese Fragenkomplexe in unserem Seminar praxisnah behandelt.
Schwerpunkte
Einführung
- Strukturierungsalternativen bei grenzüberschreitenden Investitionen
- Ungewolltes Entstehen von Betriebsstätten
- Asymmetrien bei der Betriebsstättenbehandlung
Betriebsstättendefinitionen („Betriebsstätte dem Grunde nach“)
- Betriebsstätte und ständiger Vertreter nach AO
- Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA (u. a. Feste Einrichtung, Bau- und Montagebetriebsstätte, Vertreterbetriebsstätte, Dienstleistungsbetriebsstätte und andere Sondertatbestände nach dem OECD- und UN-Musterabkommen, Abgrenzung zwischen den Betriebsstättentatbeständen)
- Lösung von Qualifikationskonflikten
Besteuerungssystematik
- Gewinnfall (Gewerbesteuer, Abkommensrechtliche Aktivitätsvorbehalte, § 20 Abs. 2 AStG, Dreieckssachverhalte, Unterbetriebsstätte)
- Verlustfall (Gewerbesteuer, Anrechnungs-DBA, Freistellungs-DBA)
Gewinnermitteilung und Einkünftezurechnung („Betriebsstätte der Höhe nach“)
- Abgrenzung von Gewinnermittlung und Einkünftezurechnung (Betriebsstättenbuchführung und -gewinnermittlung, Einkünftekorrekturregeln, Entstrickung, Währungsumrechnung und Zuordnung von Währungsergebnissen)
- Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion (Bisherige OECD-Auffassung, AOA und OECD-MA-Update 2010, Umsetzung des AOA im AStG und in der BsGaV)
- Überblick über die neuen Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (Entwurf vom 18. März 2016)
- Überblick über das neue OECD Diskussionspapier vom 4. Juni 2016 zum AOA
- Anwendung auf Einzelbereiche (Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Betriebsstättendotation) und spezielle Betriebsstättenarten (Montagebetriebsstätten, Vertreterbetriebsstätten)
Lohnsteuer; Umsatzsteuer; Ausgewählte Länder
Dieses Seminar ist für Fachberater für Internationales Steuerrecht als Pflichtfortbildung nach § 9 Fachberaterordnung geeignet - 6,5 Zeitstunden.