Steuerliche Beratung nach der Neuausrichtung von Restrukturierung und Insolvenz
Spezialseminar
Restrukturierung und Insolvenz von Unternehmen wurden durch den Gesetzgeber neu ausgerichtet. Grundlagen waren der Bericht einer Forschergemeinschaft vom 30.4.2018 über die Evaluierung des ESUG, mit dem die Insolvenzordnung zur Förderung der Sanierung von Unternehmen geändert wurde, und die Richtlinie Restrukturierung und Insolvenz vom 20.6.2019, welche eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens anstrebt. In beiden Verfahren ist stets die steuerliche Situation des Unternehmens und ihrer Vertreter zu berücksichtigen. Es ist auszuloten, ob steuerliche Lasten oder Risiken geeignet sind, die Sanierung zu verhindern. Dem steuerlichen Berater eröffnen sich mit der Neuausrichtung neue Beratungsfelder, die erschlossen werden können.
Schwerpunkte
- Umsetzung der ESUG-Evaluation
- Stand und Einzelheiten
- Einfluss des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens auf die Verwirklichung materiell-rechtlicher Steuertatbestände (auch Sanierungsmaßnahmen) und deren insolvenzrechtliche Qualifikation
- Umsatzsteuer
- Ertragsteuer
- Steuerhaftung
- Aufrechnung
- Umsetzung der Richtlinie Restrukturierung und Insolvenz
- Stand und Einzelheiten
- Berücksichtigung von Steueransprüchen
- Zugangsvoraussetzung „wahrscheinliche Insolvenz“
- Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen
- Restrukturierungsmaßnahmen im Restrukturierungsplan
- Rechtswirkungen des bestätigten Restrukturierungsplans