Live-Webinar - Erbschaftsteuer International
Spezialseminar
Das Seminar wird mit „Zoom" durchgeführt.
Computer oder mobiles Endgerät mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer) und laufende Kamera
stabile Internetverbindung
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Erbfälle über Ländergrenzen hinweg – in der globalisierten Welt keine Seltenheit. Welche Konsequenzen internationale Erbschaftsteuerfälle für Mandanten haben, dafür müssen SteuerberaterInnen gerüstet sein. Eignen Sie sich das nötige Wissen an!
Der Referent und ausgewiesene Experte auf diesem Gebiet, Dr. Marc Jülicher, wird zunächst zivilrechtlich das Internationale Erbrecht und die Vereinheitlichung nach der EU-Erbrechtsverordnung erläutern. Weiterhin werden das Internationale Erbschaftsteuerrecht Deutschlands dargestellt, Entwicklungen im Ausland und DBA-Recht erklärt und einige Sonderthemen wie unter anderem ausländische Familienstiftungen behandelt.
Schwerpunkte Zivilrecht/Internationales Privatrecht
- Grundzüge des internationalen Erbrechts (Internationales Privatrecht)
- Vereinheitlichung nach dem EU-Kommissionsentwurf für Sterbefälle ab 17.08.2015
- Ausgewählte Besonderheiten in ausländischen Erbrechten
- Systemüberblick
- Gestaltungen bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland
- Zugewinnausgleichsforderung (§ 5 ErbStG) bei internationalen Erbfällen
- Begünstigungen nach §§ 13a, b ErbStG bei grenzüberschreitenden Fällen
- Anrechnung ausländischer Steuer (§ 21 ErbStG) (Aktuelle Rechtsprechung, verbleibende Problemfälle)
- OECD-MA-ErbSt/EU: Entwicklung
- Deutsch-Schweizer Verhältnis (DBA Schweiz/Deutschland: Überdachende Besteuerungsrechte)
- Deutsch-französischer Erbfall (Erbschaftsteuererhöhung(en) seit 2011, DBA Frankreich/Deutschland)
- US-Fälle (US-Nachlasssteuer ab 2013, DBA Deutschland/USA: Besonderheiten bei deutsch-amerikanischen Ehen und beschränkter Steuerpflicht in den USA, US-Einkommensteuer: „Step-up“ im Todesfall)
- Unbeschränkte Steuerpflicht im anglo-amerikanischen Rechtskreis
- Qualifikation von Auslandsrecht im ErbStG
- ausländische Familienstiftungen im ErBStG
- Aktuelles zu Trusts
Hinweis für Fachberater für Internationales Steuerrecht:
Dieses Seminar ist als Pflichtfortbildung gemäß § 9 FBO geeignet (6,5 Zeitstunden)