Live-Webinar: Must Know Insolvenzrecht für Steuerberater
Seit dem 1. Januar 2021 sind Sie als Steuerberater gemäß § 102 StaRUG verpflichtet, Ihre Mandanten auf potenzielle Insolvenzgründe gemäß den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung und die damit verbundenen Pflichten der Geschäftsleiter und Überwachungsorgane hinzuweisen. Um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass Sie die geltenden insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Besonders vor dem Hintergrund, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise, Inflation und Ukraine-Krise noch nicht überwunden sind und Sie als erste Anlaufstelle für Mandanten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten dienen.
Unser Seminar bietet Ihnen unverzichtbares Know-how: Die Referenten behandeln die zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken, vermitteln Ihnen grundlegende Kenntnisse im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht und zeigen Ihnen, wie Sie das Beraterhonorar bei einer drohenden Insolvenzanfechtung absichern können. Bereiten Sie sich optimal auf die Herausforderungen als Steuerberater im Insolvenzrecht vor!
Themenschwerpunkte:
Gegenstand und Rechtsfolge bei Verletzung der Hinweispflichten aus § 102 StaRUG
Insolvenzgründe und Ausnahmen nach dem COVInsAG
- Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung sowie Auswirkungen von Forderungsverzicht und Rangrücktritt
Die Pflichten und Risiken des Mandanten nach Vorliegen von Insolvenzgründen
Gegenüberstellung der maßgeblichen Verfahren
- Restrukturierungssache nach dem StaRUG
- Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
- Sanierungsmoderation
- Insolvenzverfahren nach der InsO
- Antragsverfahren
- Eröffnetes Verfahren
- Eigenverwaltung und Schutzschirm
- Exkurs: Analyse der verschiedenen Optionen