Fachberater-Lehrgänge

Steuerberatern, die den amtlichen Titel „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ oder „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“ erwerben wollen, bietet die Bundessteuerberaterkammer entsprechende Fachberaterlehrgänge an. Grundlage des Angebots ist die am 1. August 2007 in Kraft getretene Fachberaterordnung. Der Fachberatertitel wird von der Steuerberaterkammer amtlich verliehen und ergänzend zur Berufsbezeichnung geführt. Die Verleihung des Titels ist an hohe Qualitätsstandards geknüpft und gewährleistet, dass der Steuerberater im betreffenden Bereich überdurchschnittliche praktische und theoretische Kenntnisse besitzt. Die formalen Voraussetzungen entnehmen Sie im Einzelnen bitte der Fachberaterordnung.

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