Steuerliche Beratung nach der Neuausrichtung von Restrukturierung und Sanierung
Beratung von Mandanten in der Krise – jetzt entdecken: neues Aufgabenfeld für Steuerberater
Das SanInsFoG ist am 1.1.2021 in Kraft getreten.
Mit dem SanInsFoG wurden Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen neu ausgerichtet. Unternehmen haben bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Wahl, eine vorinsolvenzliche Restrukturierung nach dem neuen StaRUG oder eine Sanierung nach einer angepassten InsO einzuleiten. Zudem sind Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie geschaffen worden.
Sowohl bei einer Restrukturierung nach dem StaRUG als auch bei einer Sanierung nach der InsO sind stets die steuerlichen Situationen des Unternehmens und ihrer Vertreter und Berater zu berücksichtigen. Es ist auszuloten, ob steuerliche Lasten, steuerliche Risiken oder Haftungsrisiken geeignet sind, die Restrukturierung oder die Sanierung zu erschweren oder zu verhindern.
Steuerberater*innen eröffnen sich mit der Neuausrichtung von Restrukturierung und Sanierung neue Beratungsfelder, die erschlossen werden können. Das Seminar erläutert diese Möglichkeiten praxisnah und ausführlich!
Schwerpunkte
- Entwicklung SanInsFoG
- Vergleich von Sanierung (InsO) und Restrukturierung (StaRuG)
- Steuerrecht und Phasen von Sanierung (InsO) und Restrukturierung (StaRUG)
- Steuerrechtliche Fragen
- Zugangsvoraussetzung
- Vorläufiges Insolvenzverfahren/Vollstreckungssperre
- Bestätigung Plan I: Forderungsverzicht
- Bestätigung Plan II: (Änderung) Steuerfestsetzung
- Bestätigung Plan III: Vollstreckung
- Steuerliche Aufrechnung
- Steuerhaftung gem. § 69 AO
- Erstellung Jahresabschluss und Haftung
- Steuerberaterhonorar und Insolvenzanfechtung