Besteuerung ausländischer Betriebsstätten
Tag 1: 13:30 bis 19:00 Uhr
Tag 2: 09:00 bis 15:00 Uhr
Die Beratung mittelständischer Unternehmen ist zunehmend international geworden. Bei grenzüberschreitenden Unternehmensaktivitäten kommt der Definition der Betriebsstätte eine zentrale Bedeutung zu. Ausländische Staaten folgen der OECD-Auffassung und einem deutlich erweiterten Betriebsstättenbegriff. So kann bereits bei der Erbringung von Dienstleistungen oder der Entsendung von Mitarbeitern eine Betriebsstätte vorliegen. Besteuerungskonflikte mit erheblichen Steuerrisiken für die Unternehmen sind vorprogrammiert. Wie lassen sich solche Risiken vermindern bzw. beseitigen?
Wie sind die Ergebnisse aus einer Auslandstätigkeit zu ermitteln und welche Aufzeichnungspflichten ergeben sich? Welchem Staat steht in welcher Höhe aus der Auslandsbetriebsstätte ein Besteuerungsrecht zu?
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere durch die OECD, werden diese Fragenkomplexe in unserem Seminar praxisnah behandelt.
Schwerpunkte
Einführung
- Strukturierungsalternativen bei grenzüberschreitenden Investitionen
- Ungewolltes Entstehen von Betriebsstätten ( wie "unechte" Dienstleistungsbetriebstätte)
- Asymmetrien bei der Betriebsstättendefinition
Betriebsstättendefinitionen
- Betriebsstätte und ständiger Vertreter nach AO
- Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA
- Lösung von Qualifikationskonflikten
Weiterentwicklung der Betriebstättendefinitionen durch OECD, G 20 aufgrund der Digitalisierung der Wirtschaft
Besteuerungssystematik
- Gewinnfall
- Verlustfall
Gewinnermitteilung und Einkünftezurechnung
- Abgrenzung von Gewinnermittlung und Einkünftezurechnung
- Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion
- Anwendung auf Einzelbereiche
- Spezielle Betriebsstättenarten
Lohnsteuer und Besteuerungskonflikte bei der Besteuerung der Arbeitnehmer
- Umsatzsteuer
- Ausgewählte Länder