Erbschaftsteuer International
Spezialseminar
Erbfälle über Ländergrenzen hinweg – in der globalisierten Welt keine Seltenheit. Welche Konsequenzen internationale Erbschaftsteuerfälle für Mandanten haben, dafür müssen SteuerberaterInnen gerüstet sein. Eignen Sie sich das nötige Wissen an!
Der Referent und ausgewiesene Experte auf diesem Gebiet, Dr. Marc Jülicher, wird zunächst zivilrechtlich das Internationale Erbrecht und die Vereinheitlichung nach der EU-Erbrechtsverordnung erläutern. Weiterhin werden das Internationale Erbschaftsteuerrecht Deutschlands dargestellt, Entwicklungen im Ausland und DBA-Recht erklärt und einige Sonderthemen wie unter anderem ausländische Familienstiftungen behandelt.
Schwerpunkte:
Zivilrecht/Internationales Privatrecht
- EU-Erbrechtsverordnung
- Besonderheiten in ausländischen Erbrechten
- Verfahrensrecht: ENZ neben Erbschein
Internationales Erbschaftsteuerrecht Deutschlands
- Betriebsvermögensbegünstigungen im EU-Raum
- Gestaltungen bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland
- EU-Güterrechtsverordnung
- Zugewinnausgleichsforderung bei internationalen Erbfällen
- Anrechnung ausländischer Steuer
- OECD-MA-ErbSt/EU: Entwicklung
- Deutsch-Schweizer Verhältnis
- Deutsch-französischer Erbfall
- US-Fälle
- Struktur eines "großen" DBA - DBA Dänemark und (noch) Schweden
- DBA Griechenland (von 1910)
Sonderthemen
- Unbeschränkte Steuerpflicht im anglo-amerikanischen Rechtskreis
- Qualifikation von Auslandsrecht im ErbStG
- Ausländische Familienstiftungen im ErBStG
- Aktuelles zu Trusts
Hinweis für Fachberater für Internationales Steuerrecht:
Dieses Seminar ist als Pflichtfortbildung gemäß § 9 FBO geeignet (6,5 Zeitstunden)