15.09.2023 | Dortmund

Must Know Insolvenzrecht für Steuerberater

Seit dem 1. Januar 2021 ist in § 102 StaRUG normiert, dass Steuerberater verpflichtet sind, bei der Erstellung eines Jahresabschlusses den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes nach den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsleiter und Mitglieder der Überwachungsorgane hinzuweisen. Auch wenn nach der Gesetzesbegründung mit dieser Norm nur die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in das Gesetz überführt werden sollte, ist zu erwarten, dass § 102 StaRUG Gegenstand diverser Gerichtsentscheidungen sein wird.

Insofern ist für Steuerberaterinnen und Steuerberater eine Kenntnis der geltenden insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen zwingend, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise noch nicht überstanden und Steuerberaterinnen und Steuerberater die erste Anlaufstelle für Mandanten in der wirtschaftlichen Krise sind.

Das Seminar soll daher die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsrisiken für Steuerberaterinnen und Steuerberater behandeln und darüber hinaus auch Grundkenntnisse im geltenden Insolvenz- und Restrukturierungsrecht vermitteln. Schließlich soll auch Beachtung finden, wie das Beraterhonorar bei Insolvenz des Mandanten vor einer drohenden Insolvenzanfechtung gesichert werden kann.

Themenschwerpunkte:

Gegenstand und Rechtsfolge bei Verletzung der Hinweispflichten aus § 102 StaRUG

Insolvenzgründe und Ausnahmen nach dem COVInsAG
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung sowie Auswirkungen von Forderungsverzicht und Rangrücktritt

Die Pflichten und Risiken des Mandanten nach Vorliegen von Insolvenzgründen

Gegenüberstellung der maßgeblichen Verfahren
  • Restrukturierungssache nach dem StaRUG
    • Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
    • Sanierungsmoderation
  • Insolvenzverfahren nach der InsO
    • Antragsverfahren
    • Eröffnetes Verfahren
    • Eigenverwaltung und Schutzschirm
  • Exkurs: Analyse der verschiedenen Optionen

Grundlagen des Insolvenzsteuerrechts, Festsetzung, Umsatzsteuer, Organschaft

Sicherung des Steuerberaterhonorars in der Insolvenz des Mandanten vor dem Hintergrund einer drohenden Insolvenzanfechtung

Strafrechtliche Risiken der Beratenden in Insolvenznähe

Seminardetail

Termin 15.09.2023
09:00 - 17:00 Uhr


Seminarort Hotel Radisson Blu Dortmund
An der Buschmühle 1
44139 Dortmund
149,00 € Preis für ÜF / EZ


Referenten Dr. Volker Büteröwe
Dr. Thomas C. Fallak


Teilnehmergebühr 440,00 € pro Person
*reduziert für Neubestellte


Ansprechpartner

Simone Aulich Telefon: +49 30 240087-27


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