Live-Webinar: Remote Work und Auslandsentsendungen: LOHNSTEUER, BETRIEBSTÄTTEN UND SOZIALVERSICHERUNG
Willkommen in einem neuen Zeitalter des Arbeitens! Die Begriffe Remote Work, Teleworking, Flex Work und Employer of Record sind in der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Doch das ist erst der Anfang, denn der Arbeitsmarkt wird zunehmend internationaler. Mitarbeiter möchten nach einem entspannten Urlaub im Ausland noch ein paar Tage im Ferienhaus arbeiten. Grenzgänger nutzen das Home Office für tageweises Arbeiten. Unternehmen ziehen hochqualifizierte Mitarbeiter aus aller Welt an, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und bieten ihnen die Möglichkeit, ihre Tätigkeit in ihrem Heimatland fortzusetzen. Gleichzeitig behalten auch klassische Auslandsentsendungen ihre Bedeutung.
In dieser spannenden Arbeitslandschaft tauchen viele steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen auf. Wenn auch Sie Mandanten betreuen, die sich mit diesen Herausforderungen auseinandersetzen müssen, dann sind Kenntnisse zu diesen Sachverhalten ein absolutes Muss für Sie. Bauen Sie Ihre Beratungsdienstleistungen aus und bieten Sie Ihren Mandanten eine maßgeschneiderte Lösung in dieser sich ständig verändernden Arbeitswelt.
Schwerpunkte
- In welchen Ländern entstehen steuerliche Verpflichtungen und wie wird Doppelbesteuerung vermieden?
- Was ist bei beschränkt Steuerpflichtigen zu beachten?
- Was ändert sich durch den neuen Auslandstätigkeitserlass?
- Welche Besonderheiten gelten bei grenzüberschreitend tätigen Geschäftsführern?
- In welchen Fällen droht ein Betriebsstättenrisiko?
- In welchem Staat ist der Arbeitgeber verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und welche Dokumentationsverpflichtungen bestehen?
- Welche Auswirkungen hat der Wechsel aus dem deutschen in ein ausländisches Sozialversicherungssystem für den Mitarbeitenden und die Familienangehörigen in Bezug auf die Daseinsvorsorge?
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben aus den über- und zwischenstaatlichen Regelungen im Bereich der sozialen Sicherheit (VO (EG) 883/2004 oder bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit?
Dieses Seminar ist für Fachberater für Internationales Steuerrecht als Plichtfortbildung nach § 9 Fachberaterordnung geeignet - 6,5 Zeitstunden.
Dozenten
Ulrich Buschermöhle, Rentenberater, Winterbach
Dr. Oliver Schmidt, StB, Hamburg
Mathias Schmitt, StB, München